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Alleinstehende
Volljährige Partner
Personen zwischen 18 Jahre und 24 Jahren
Jugendliche von 14 Jahren bis 17 Jahren
Kinder von 6 bis 13 Jahren
Kinder unter 6 Jahren
563 Euro
502 Euro
451 Euro
471 Euro
390 Euro
357 Euro
Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.
Der Regelbedarf beträgt ab dem 01. Januar 2023 für folgenden Personenkreis:
Wann stehen Ihnen Leistungen zu?
Erwerbsfähig
Hilfebedürftig
Im Alter von 15 - 67 Jahre
Rentner unter 65 Jahren
Ausländer ohne Arbeitserlaubnis
Asylsuchende
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