top of page
Eingliederungszuschuss.jpg

Eingliederungszuschuss

Bei Einstellung eines förderungsbedürftigen Arbeitnehmers können Sie als Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten.

 

Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich zum Beispiel nach den Vermittlungshemmnissen eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin.

 

Der Eingliederungszuschuss sowie der Qualifizierungszuschuss müssen vor Beginn der Arbeitsaufnahme beantragt werden.

JOBCENTER LANDKREIS ROSENHEIM

Möslstraße 25, 83024 Rosenheim

Tel. 08031 / 90150

Fax 08031 / 9015300

bottom of page