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Die Leistungen im Einzelnen

 

Leistungen nach dem Bildungspaket können für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Lebensjahr Unterstützung bekommen, wenn sie eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

 

 

Klassenfahrten und Ausflüge

Für Sie oder ihre Kinder können wir die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten übernehmen. Senden Sie uns bitte das jeweilige Formblatt mit dem Infoschreiben oder den Elternbrief der Schule zu. 

Ausflüge eintägig

Ausflüge mehrtägig

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Persönlicher Schulbedarf

Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und der Sportbekleidung auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie z. B. Füller, Geodreieck oder Malblock.

Erhalten Sie im August oder im Februar eines Jahres Bürgergeld (SGBII), Wohngeld oder Kinderzuschlag, wird Ihnen jeweils ein Pauschalbetrag überwiesen:

zum 01.02.2024           65,00 €

zum 01.08.2024         130,00 €

Nachweise: Bei der Einschulung und nach Vollendung des 15. Lebensjahres benötigt das Jobcenter eine Schulbescheinigung.

 

Entstehen Ihnen als Schülerin oder Schüler zusätzliche Kosten für die Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern, können Sie einen formlosen schriftlichen Antrag auf diesen Mehrbedarf stellen. Unter Schulbüchern sind auch Arbeitshefte zu verstehen, die über eine ISBN-Nummer verfügen. Die Kostenerstattung erfolgt individuell nach Vorlage der Nachweise (z.B. Quittung, Schreiben der Schule).

 

Schülerbeförderung

Falls die Kosten der Schülerbeförderung vom Landratsamt (ÖPNV) nicht übernommen werden, wenden Sie sich an das Jobcenter. Das Jobcenter übernimmt dann die Kosten zur nächstgelegenen geeigneten Schule.

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Lernförderung/ Nachhilfe

Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn die Schule keine Nachhilfe anbietet. Wichtig ist, dass die Schule bestätigt, dass die Nachhilfe erforderlich ist, um das Bestehen des aktuellen Schuljahrs nicht zu gefährden.

Lernförderung - Abrechnung

Lernförderung - Nachweis Antragsteller

Lernförderung - Nachweis Schule

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Mittagsverpflegung

Für Kinder und Jugendliche, die an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule/ Kindertageseinrichtung teilnehmen, werden die entstehenden Aufwendungen übernommen.

Mittagessen - Abrechnung

Mittagessen - Nachweise

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Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Ihrem noch nicht volljährigen Kind (unter 18. Lebensjahr) steht monatlich ein Budget von 15 € zu. Jedes Kind hat so die Chance, bei Aktivitäten im Bereich Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit sowie an künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und Freizeiten mitzumachen.

Teilhabe - Kultur, Sport und Freizeit

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Es ist auch möglich, dass der Betrag für den gesamten Bewilligungszeitraum auf einmal ausgezahlt wird (z.B. für die jährliche Mitgliedschaft im Sportverein).

Ergänzend zu den 15 Euro können im Einzelfall weitere Kosten übernommen werden (z. B. Kauf von Musikinstrumenten oder Schutzkleidung für bestimmte Sportarten).

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