top of page
Bürgergeld-Bühnenbild.png

Das Bürgergeld ersetzt das Arbeitslosengeld II

Zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsprozesses und den geplanten Änderungen können Sie sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informieren.

Hinweis:
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, werden Sie auch Bürgergeld bekommen. Hierfür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.


Die Anträge, Bescheide und Schreiben des Jobcenters müssen Schritt für Schritt angepasst werden. Es kann daher vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergeldes Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten.

Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin der Begriff „Arbeitslosengeld II“ verwendet wird. Lassen Sie sich davon bitte nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind.

bottom of page