
Häufig gestellte Fragen
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Das Jobcenter schlägt Ihnen nur vakante Stellen mit tariflicher bzw. - falls kein Tarifvertrag vorliegt - mit ortsüblicher Entlohnung vor. Wenn Sie Bürgergeld beziehen, ist laut Gesetz jede Arbeit grundsätzlich zumutbar (§ 10 Sozialgesetzbuch II). Dabei achtet Ihre persönliche Ansprechperson auf Ihren bisherigen Lebenslauf und Ihre Qualifikation. Sie müssen eine Arbeitsstelle nicht annehmen, wenn: gesundheitliche Gründe dagegen sprechen, dies die Pflege eines / einer Angehörigen beeinträchtigen würde, Sie ein Kind unter drei Jahren erziehen, oder wenn Sie die Arbeit aus einem sonstigen wichtigen Grund nicht ausüben können.
- 02
Grundsätzlich kann jede duale Ausbildung in Teilzeit absolviert werden. Auskünfte zu diesem Thema gibt die Beauftragte für Chancengleichheit. Natürlich können Sie dazu auch Ihre persönliche Ansprechperson ansprechen.
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- 04
Bewerbungskosten können übernommen werden, wenn Sie sich auf eine sozialversicherungspflichtige Stelle bewerben. Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer persönlichen Ansprechperson. Von ihr erhalten Sie Antragsvordrucke zur Kostenerstattung. Bringen Sie bitte Rechnungen als Nachweise mit. Das konkrete Verfahren klären Sie am Besten mit Ihrer persönlichen Ansprechperson im Jobcenter.
- 05
Bevor Sie eine(n) private(n) Arbeitsvermittler(in) beauftragen, sollten Sie beim Jobcenter einen Vermittlungsgutschein beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb der vergangenen drei Monate mindestens sechs Wochen arbeitslos waren.
- 06
Wenn Sie krank sind und deshalb einen Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns bitte noch am selben Tag Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mit. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Einladung, die Sie vom Jobcenter erhalten. Grundsätzlich sind Sie als Bürgergeld-Empfänger/-in verpflichtet, die Termine im Jobcenter wahrzunehmen. Wie bei einem regulären Arbeitsverhältnis auch ist dem Jobcenter bei Krankheit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
- 07
Im Gegensatz zu einem Arbeitsverhältnis, besteht bei Arbeitslosigkeit grundsätzlich kein Anspruch auf Urlaub. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es jedoch die Möglichkeit, dass Sie sich bis zu drei Wochen im Kalenderjahr "beurlauben" lassen. Klären Sie Ihr Anliegen vorab mit Ihrer persönlichen Ansprechperson.
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Hier brauchen Sie die Genehmigung Ihres Maßnahmeträgers, also des Veranstalters der Maßnahme. Teilen Sie aber dem Jobcenter Ihre Ortsabwesenheit mit.
- 09
Arbeitsgelegenheiten sind Beschäftigungen auf dem sogenannten 2. Arbeitsmarkt (öffentlich geförderte Beschäftigung) für Personen, die seit längerer Zeit arbeitslos sind. Im Rahmen einer solchen Beschäftigung können Sie wieder wertvolle Arbeitserfahrung sammeln, im Team mit Kolleginnen und Kollegen arbeiten und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern. Es handelt sich um sinnvolle Tätigkeiten in unterschiedlichen Berufsfeldern. Die Arbeitsgelegenheit kann auch mit einem Qualifizierungsanteil gekoppelt werden; ebenso stehen Ihnen Sozialpädagogen zu Seite. Die Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit ist eine Chance - entscheidend ist, was Sie daraus machen. Insbesondere für Menschen mit starken gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht Vollzeit arbeiten können, sind Arbeitsgelegenheiten in einem geschützten Umfeld und mit besonderer Betreuung ein Weg, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Während der Arbeitsgelegenheit erhält die/der Beschäftigte folgende Leistungen: Bürgergeld (wie bei Arbeitslosigkeit) Aufwandspauschale (2,00 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde, das macht bei 30 Stunden/Woche rund 240 Euro/Monat)
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Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Darauf können Sie sich verlassen. Sie reichen die Unterlagen (z.B. Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtentbindung sowie gegebenenfalls einen privatärztlichen Attest) bei Ihrem Jobcenter in einem verschlossenen Umschlag ein. Achten Sie bitte darauf, dass die Unterlagen für den ärztlichen Dienst vollständig und leserlich ausgefüllt sind. Den Umschlag beschriften Sie bitte mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse, Ihrer Kundennummer und mit dem Hinweis, dass vertrauliche ärztliche Unterlagen enthalten sind. Damit ist gewährleistet, dass die Unterlagen nur vom ärztlichen Dienst eingesehen werden.