Weiterbildung und Qualifizierung
Das Jobcenter Landkreis Rosenheim bietet seinen Kunden die Möglichkeit der beruflichen Weiterbildung oder Umschulung - wenn z.B. Spezialkenntnisse fehlen, der Hauptschulabschluss nachzuholen ist oder nur ein anderes Berufsfeld Chancen für den beruflichen Wiedereinstieg eröffnet.
Ihre Integrationsfachkraft bespricht mit Ihnen, ob eine Weiterbildung notwendig ist und berät Sie über Ihre Möglichkeiten. Für einige Weiterbildungen muss Ihre Eignung gesondert - z.B. über spezielle Maßnahmen oder Tests - festgestellt werden. Ihre Integrationsfachkraft händigt Ihnen bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen und verfügbaren Haushaltsmitteln einen Bildungsgutschein aus, den Sie bei einem zugelassenen Bildungsträger einlösen können.
Bildungsträger und -maßnahmen sind in KursNet verzeichnet. Fragen Sie bitte direkt beim Träger nach, ob die Maßnahme für die Einlösung eines Bildungsgutscheins zugelassen ist.
Das Bürgergeld wird während der Förderung der beruflichen Weiterbildung weitergezahlt, solange Hilfebedürftigkeit besteht. Welche weiteren Kosten das Jobcenter übernehmen kann - z.B. für Kinderbetreuung oder Fahrten zur Schulungsstätte - erläutert Ihnen Ihre Integrationsfachkraft.
Wann stehen Ihnen Leistungen zu?
Erwerbsfähig
Hilfebedürftig
Im Alter von 15 - 67 Jahre
Rentner unter 65 Jahren
Ausländer ohne Arbeitserlaubnis
Asylsuchende