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Unterkunftskosten bei Bürgergeldbezug

Welche Unterkunftskosten werden berücksichtigt?

Das Jobcenter Landkreis Rosenheim berücksichtigt Unterkunftskosten nur, wenn diese angemessen sind. Die Angemessenheit hängt ab von:

•           der Anzahl der Personen im Haushalt,

•           der Wohnungsgröße,

•           dem Wohnort (Region) und

•           der Miethöhe.

 

Maßgeblich ist die Bruttokaltmiete. Diese setzt sich zusammen aus:

•           der Nettokaltmiete (Kaltmiete) und

•           den kalten Betriebskosten (z. B. Wasser, Müll, Kabelanschluss; ohne Heizung und Warmwasser)

Anmietung einer neuen Wohnung

Vor der Anmietung einer neuen Wohnung muss der noch nicht unterschriebene Mietvertrag dem Jobcenter Landkreis Rosenheim zur Zustimmung vorgelegt werden.

Bei einem Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich ist die Angemessenheit der Unterkunftskosten selbst mit dem neuen Jobcenter zu klären.

 

Für die Berechnung der Mietrichtwerte ist der Landkreis Rosenheim in folgende Bereiche eingeteilt:

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Wann stehen Ihnen Leistungen zu?

 

Erwerbsfähig

Hilfebedürftig

Im Alter von 15 - 67 Jahre

Rentner unter 65 Jahren

Ausländer ohne Arbeitserlaubnis

Asylsuchende

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JOBCENTER LANDKREIS ROSENHEIM

Möslstraße 25, 83024 Rosenheim

Tel. 08031 / 90150

Fax 08031 / 9015300

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