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Weiterbildung und Qualifizierung

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Das Jobcenter Landkreis Rosenheim bietet seinen Kunden die Möglichkeit der beruflichen Weiterbildung oder Umschulung - wenn z.B. Spezialkenntnisse fehlen, der Hauptschulabschluss nachzuholen ist oder nur ein anderes Berufsfeld Chancen für den beruflichen Wiedereinstieg eröffnet.

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Ihre Integrationsfachkraft bespricht mit Ihnen, ob eine Weiterbildung notwendig ist und berät Sie über Ihre Möglichkeiten. Für einige Weiterbildungen muss Ihre Eignung gesondert - z.B. über spezielle Maßnahmen oder Tests - festgestellt werden. Ihre Integrationsfachkraft händigt Ihnen bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen und verfügbaren Haushaltsmitteln einen Bildungsgutschein aus, den Sie bei einem zugelassenen Bildungsträger einlösen können.

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Bildungsträger und -maßnahmen sind in KursNet verzeichnet. Fragen Sie bitte direkt beim Träger nach, ob die Maßnahme für die Einlösung eines Bildungsgutscheins zugelassen ist.

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Das Bürgergeld wird während der Förderung der beruflichen Weiterbildung weitergezahlt, solange Hilfebedürftigkeit besteht. Welche weiteren Kosten das Jobcenter übernehmen kann - z.B. für Kinderbetreuung oder Fahrten zur Schulungsstätte - erläutert Ihnen Ihre Integrationsfachkraft.

Wann stehen Ihnen Leistungen zu?

 

Erwerbsfähig

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Hilfebedürftig

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Im Alter von 15 - 67 Jahre

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Rentner unter 65 Jahren

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Ausländer ohne Arbeitserlaubnis

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Asylsuchende

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JOBCENTER LANDKREIS ROSENHEIM

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Möslstraße 25, 83024 Rosenheim

Tel. 08031 / 90150

Fax 08031 / 9015300

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