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Alleinstehende

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Volljährige Partner

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Personen zwischen 18 Jahre und 24 Jahren

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Jugendliche von 14 Jahren bis 17 Jahren

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Kinder von 6 bis 13 Jahren

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Kinder unter 6 Jahren

563 Euro

 

502 Euro

 

451 Euro

 

471 Euro

 

390 Euro

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357 Euro

Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.

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Der Regelbedarf beträgt seit dem 01. Januar 2024 für folgenden Personenkreis:

Wann stehen Ihnen Leistungen zu?

 

Erwerbsfähig

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Hilfebedürftig

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Im Alter von 15 - 67 Jahre

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Rentner unter 65 Jahren

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Ausländer ohne Arbeitserlaubnis

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Asylsuchende

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JOBCENTER LANDKREIS ROSENHEIM

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Möslstraße 25, 83024 Rosenheim

Tel. 08031 / 90150

Fax 08031 / 9015300

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