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Betriebliches Praktikum
Im Rahmen der Eignungsprüfung für die Besetzung eines Arbeitsplatzes, haben Sie die Möglichkeit, die Fähigkeiten und Qualifikationen eines potentiellen Mitarbeiters über ein Praktikum abzuklären. Der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter können in dieser Zeit auch gezielt Kenntnisse vermittelt werden. Das Praktikum darf höchstens vier Wochen dauern.
Während der Praktikumszeit werden die Leistungen zum Lebensunterhalt durch das Jobcenter Landkreis Rosenheim weiter gezahlt, ebenso erstatten wir die Fahrkosten.
WICHTIG: Die Kontaktaufnahme zu den Mitarbeitern des Jobcenters muss immer vor Beginn des Praktikums erfolgen.
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