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"MitArbeit" - neue Eingliederungschancen für Langzeitarbeitslose

Das Bundeskabinett hat mit dem Teilhabechancengesetz ab Januar 2019 die Möglichkeit für den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarkts geschaffen. Die neuen Lohnkostenzuschüsse sind Teil des Gesamtkonzeptes "MitArbeit" des Bundesarbeitsministeriums. Damit werden zwei verschiedene Fördermöglichkeiten eingeführt, um Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen.

Mit dem neuen §16i SGB II wird ab 01.01.2019 ein neues Instrument zur "Teilhabe am Arbeitsmarkt" eingeführt. Dieses Instrument richtet sich an Personen, die für mindestens sechs Jahre bereits ALG II bezogen haben und in dieser Zeit nur kurz beschäftigt oder selbständig waren. Einstellungsbereite Arbeitgeber erhalten in den ersten beiden Jahren einen Zuschuss von 100% zum tariflichen oder ortsüblichen Lohn. In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um zehn Prozentpunkte gekürzt bei einer maximalen Förderdauer von fünf Jahren.

Die Bemühungen zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit sollen aber auch schon vorher ansetzen. Dazu wurde der §16e SGB II neu gefasst und die Grundlage für einen weiteren Lohnkostenzuschuss geschaffen. Die Eingliederung von Leistungsberechtigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, wird ebenfalls mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Dauer von 24 Monaten gefördert. Im ersten Jahr mit 75 % und im zweiten Jahr mit der Hälfte des regelmäßigen gezahlten Entgelts.

Flankierend zum Zuschuss erfolgt in beiden Fällen eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching). Außerdem können Qualifizierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen unter: BMAS Pressemitteilung Teilhabechancengesetz und BMAS Service Gesetze.

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