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Alleinstehende

Volljährige Partner

Personen zwischen 18 Jahre und 24 Jahren

Jugendliche von 14 Jahren bis 17 Jahren

Kinder von 6 bis 13 Jahren

Kinder unter 6 Jahren

563 Euro

 

502 Euro

 

451 Euro

 

471 Euro

 

390 Euro

357 Euro

Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.

Der Regelbedarf beträgt ab dem 01. Januar 2023 für folgenden Personenkreis:

Wann stehen Ihnen Leistungen zu?

 

Erwerbsfähig

Hilfebedürftig

Im Alter von 15 - 67 Jahre

Rentner unter 65 Jahren

Ausländer ohne Arbeitserlaubnis

Asylsuchende

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