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Das Bildungspaket

Das Bildungspaket unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche. Denn sie haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – zum Beispiel bei Tagesausflügen, dem Mittagessen in der Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Dem Jobcenter Landkreis Rosenheim ist es ein Anliegen, dass alle die Möglichkeit nutzen.

 

Wer hat Anspuch?

Sie können Bildung- und Teilhabeleistungen erhalten, wenn Sie eine der nachfolgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Wohngeld (WoGG)

  • Kinderzuschlag (BKGG)

  • Sozialhilfe: Grundsicherung/ Hilfe (SGB XII)

  • Bürgergeld (SGB II)

 

Die Anträge für Bildung- und Teilhabeleistungen werden für Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe vom Landratsamt bearbeitet.

 

Für Bürgergeldempfänger bleibt das Jobcenter Landkreis Rosenheim zuständig.

JOBCENTER LANDKREIS ROSENHEIM

Möslstraße 25, 83024 Rosenheim

Tel. 08031 / 90150

Fax 08031 / 9015300

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