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Das Bildungspaket

Das Bildungspaket unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche. Denn sie haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – zum Beispiel bei Tagesausflügen, dem Mittagessen in der Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Dem Jobcenter Landkreis Rosenheim ist es ein Anliegen, dass alle die Möglichkeit nutzen.

 

Wer hat Anspuch?

Sie können Bildung- und Teilhabeleistungen erhalten, wenn Sie eine der nachfolgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Wohngeld (WoGG)

  • Kinderzuschlag (BKGG)

  • Bürgergeld (SGB II)

  • Sozialhilfe: Grundsicherung/ Hilfe (SGB XII)

 

Um Bildung- und Teilhabeleistungen zu bekommen, müssen Sie dem Jobcenter Landkreis Rosenheim mitteilen, für welche Leistungen sie Unterstützung benötigen. Sie können dafür unsere vorbereiteten Formblätter verwenden, die Sie bei den Leistungen im Einzelnen finden.

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