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Zusammenarbeit mit den Jobcenter

Wichtigstes Ziel für die Jobcenter ist, dass Sie eine Arbeit finden und dauerhaft finanziell unabhängig sind. Damit das gelingt, ist eine partnerschaftliche und verbindliche Zusammenarbeit mit Ihnen nötig.


Kooperationsplan


Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird ab dem 01. Juli 2023 durch einen Kooperationsplan abgelöst. Der Kooperationsplan gibt Ihnen und Ihrer Integrationsfachkraft einen Überblick über das Ziel und die wesentlichen Schritte der Zusammenarbeit. Er ist möglichst konkret, kurz und übersichtlich und ermöglicht daher, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Falls nötig, kann bei der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans ein Schlichtungsverfahren vor Ort vermitteln.


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